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4.2 Dem epilepsiekranken Kind gerecht werden - in Schule
und Unterricht
4.2.1 Wie kann die Lehrkraft die schulische und soziale
Situation des epilepsiekranken Kindes positiv gestalten?
Die schulische Integration epilepsiekranker Kinder
kann meist nur dann gelingen, wenn drei Voraussetzungen gegeben
sind:
- Integrationswille des Lehrers,
- Integrationsbereitschaft der Mitschüler und
- Integrationsfähigkeit des betroffenen Kindes
(MATTHES/SCHNEBLE 1992, S. 190).
Dies macht deutlich, wie wichtig eine offene und frühzeitige
Information der Lehrkräfte durch die Eltern ist. Das Wissen um die
epileptische Erkrankung ist eine entscheidende Voraussetzung für
eine angemessene Reaktion der Lehrkraft auf das Verhalten des Kindes
(EBERT/SCHÖTZ 1999, S. 79). Erst dieses Wissen ermöglicht es ihr,
"auffälliges" oder "unpassendes" Verhalten richtig zu beobachten und
zu interpretieren und nicht mit Ablehnung oder Strafen zu
reagieren.
Aufgabe des Klassenlehrers bzw. der Lehrkraft, die als erste über
die Krankheit informiert wurde, ist es, die notwendigen
Informationen an die anderen Lehrkräfte in der Klasse sowie an die
Schulleitung weiterzugeben und gemeinsam, in Abstimmung mit den
Eltern, pädagogisch sinnvolle Verhaltensweisen zu besprechen.
Sind hierzu weiterführende Informationen notwendig, sollte man
sich mit Fachleuten (Beratungsdienste, Ärzte, Selbsthilfegruppen,
dem Landesverband Epilepsie Bayern e.V. oder dem Epilepsie
Bundeselternverband) in Verbindung setzen. Dort gibt es
verschiedenste Materialien oder auch Angebote für Fortbildungen.
Inwieweit Epilepsien unterrichtlich bedeutsam werden, hängt in
erster Linie davon ab, ob die Anfälle des Kindes überhaupt bemerkt
werden und die Aufmerksamkeit der Umwelt auf sich ziehen und ob eine
Gefährdungssituation zu erwarten ist. Hier muss zwischen leichten
Absencen und schweren Anfällen differenziert werden. So ist es
unnötig, ein Kind, das nur gelegentlich Absencen hat, innerhalb der
Klasse der Gefahr auszusetzen, durch das Etikett "epilepsiekrank"
möglicherweise zum Außenseiter zu werden.
Der Lehrer hat, wie ZUR WEIHEN (1994) feststellt, eine
"integrative Funktion" für das epilepsiekranke Kind, indem er nach
sachlicher Information durch die Eltern und ggf. Fachleute durch
sein Vorbildverhalten für Schüler und Kollegen dazu beitragen kann,
die Integration des Kindes zu erleichtern. Seine ruhige und
besonnene Reaktion während des Anfalls vermeidet unnötige
Dramatisierungen und Verunsicherungen.
FREUDENBERG (1996) nennt mehrere Möglichkeiten, den betroffenen
Kindern Hilfestellungen zu geben:
- Ein Sitzplatz in den vorderen Reihen (kein
Fensterplatz!).
- Die Lehrkraft ruft das Kind wiederholt auf, damit es nicht den
Faden des Unterrichts verliert.
- Schwache schriftliche Leistungen könnten durch gute mündliche
Beiträge ausgeglichen werden.
- Hausaufgaben werden mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des
Kindes gestellt und bewertet.
- rhythmisierende Pausen sorgen für Erholung und Entspannung und
fördern die Konzentrationsfähigkeit (nicht nur für das
epilepsiekranke Kind!).
- Die Lehrkraft zeigt Verständnis für das eventuell verlangsamte
Arbeits- und Lerntempo des Kindes und vermeidet es, das Kind vor
den Mitschülern deshalb bloßzustellen, sondern freut sich über
seine besondere "Sorgfalt".
- Die Lehrkraft erkennt leichter eventuell vorliegende
Teilleistungsstörungen und sorgt daher für ein geeignetes
Lernumfeld oder die notwendige (sonder)pädagogische
Förderung.
- Im Sport- oder Werkunterricht oder bei Unterrichtsgängen und
Mehrtagesfahrten werden die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen
getroffen, um eine Gefährdung des Kindes zu vermeiden.
- Bei häufiger auftretenden Anfällen befindet sich eine
geeignete Liege im Klassenzimmer oder Umkleideraum, auf der das
epilepsiekranke Kind während und nach dem Anfall gefahrlos liegen
kann.
SCHWAGER (1994) formuliert einige "Regeln" für den Umgang mit
anfallskranken Kindern und Jugendlichen. So fordert er u.a.:
- "Sie sollen geübt werden, persönliche Verantwortung zu
übernehmen.
- Eltern, Geschwister, Lehrer, Freunde sollen Kinder und
Jugendliche mit Epilepsien als gleichverantwortlich handelnde
Personen ansehen.
- Erfolg bzw. Misserfolg aufgrund eigener Leistung oder
Nichtleistung soll deutlich ausgewiesen werden; falsches Mitleid
schadet nur.
- Jeder sollte sich um Offenheit bemühen.
- Ein Kind, das immer etwas verbergen muss, was zu ihm gehört,
zum Beispiel eine Neigung zu Anfällen, muss sich ständig selbst
verleugnen.
- Die Kontrolle über die Krankheit durch medizinische Behandlung
muss von Anfang an auch im Hinblick auf den erzieherischen Umgang
bedacht werden.
- Zur Aufklärung des Kindes gehört nicht nur das Verständnis für
die Ursache der Krankheit, sondern auch das Wissen, warum die
anderen so reagieren, wie sie reagieren. Das Kind muss begreifen,
wie es auf andere wirkt im Anfall, um zu begreifen, warum die
anderen so sind, wie sie sind.
- Das Kind/der Jugendliche kann sein eigenes Leben nur in die
Hand nehmen, wenn es/er soweit wie möglich seine Krankheit
versteht. Sie können aber eine Krankheit, die sie nie gesehen
haben, nicht verstehen, wenn diejenigen, die ihnen die Krankheit
erklären, selbst ängstlich auf den Anfall reagieren. Denn das Kind
sieht nicht seinen Anfall, aber es sieht uns, die wir seinen
Anfall sehen." (SCHWAGER, 1994, S. 17 f.).
Die Mitschülerinnen und Mitschüler fordern natürlich
Begründungen, warum ein Kind Hilfen dieser Art und gewisse
Sonderregeln erhält. Hier ist pädagogisches Fingerspitzengefühl
gefordert: Einerseits sollen die krankheitsbedingten Probleme des
Kindes in geeigneter Weise berücksichtigt werden, andererseits soll
es nicht in eine Sonderposition innerhalb der Klasse gedrängt
werden.
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