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4.2.6 Darf ein epilepsiekrankes Kind an
Unterrichtsgängen und Klassenfahrten teilnehmen?
Leider werden viele Kinder mit Epilepsien aus Furcht
vor Anfällen von Unterrichtsgängen, Klassenausflügen oder vom Besuch
des Schullandheims ausgeschlossen. Hierzu besteht jedoch im
Allgemeinen kein Grund.
Es ist davon auszugehen, dass im Schullandheim nicht
mehr Anfälle auftreten als üblicherweise, vorausgesetzt, die Kinder
oder Jugendlichen halten sich an die Regeln verantwortungsvollen und
angemessenen Verhaltens. Der soziale Aspekt des Aufenthaltes im
Schullandheim und die Integration in die Gleichaltrigengruppe (Peer
Group) sind höher zu bewerten als ein geringfügig erhöhtes
Anfallsrisiko.
Prinzipiell sollten Kinder
und Jugendliche mit Epilepsien daher an Schulausflügen und
Schullandheimmaßnahmen teilnehmen.
Bei jüngeren Kindern kann die Begleitung durch ein Elternteil
sinnvoll sein. Solche Unternehmungen bedürfen einer guten
Vorbereitung und einer detaillierten Absprache zwischen Betroffenen,
Eltern und Lehrkräften.
Besonders bei jugendlichen Schülerinnen und Schülern
sind mehrtägige Klassenfahrten fast zwangsläufig mit Schlafdefizit,
mitunter auch mit Alkoholkonsum verbunden. Deshalb ist es wichtig,
auch dem betroffenen Jugendlichen deutlich zu machen, notwendige
Verhaltensregeln einzuhalten und sich gemeinsam mit den Mitschülern
an Absprachen zu halten und Verantwortung zu übernehmen.
Wichtig sind:
- Geregelte Medikamenteneinnahme
- Die Medikamente sollten am günstigsten in einer "Dosette" (Box
mit Tageseinteilung für 1 Woche) für die Dauer des Aufenthaltes
vorgerichtet sein.
- Auf der Rückseite der Dosette sollte das Medikationsschema
stehen.
- Es sollte mindestens eine Tagesdosis als Reserve vorhanden
sein, falls Tabletten verloren gehen.
- Auch bei Tagesfahrten sind die erforderlichen Medikamente
mitzuführen und nach Verordnung einzunehmen.
- Bei aktiver Epilepsie sollte ggf. eine
"Notfallmedikation" mitgenommen werden, deren Einsatz vorab
durch den behandelnden Epileptologen genau bestimmt sein muss.
Eine schriftliche Beauftragung der Eltern muß vorliegen.
- Es empfiehlt sich, die Telefonnummer des Epileptologen
mitzunehmen; das beruhigt ungemein und kommt in der Regel gar
nicht zur Anwendung.
- Geregelter Nachtschlaf
Schlafentzug erhöht die Anfallsbereitschaft. Je nach
Ausmaß und anderen Begleitumständen kann dies zu einer Provokation
von Anfällen führen. Dies gilt insbesondere für protrahierten
Schlafentzug, d.h. anhaltend gestörte Bettruhe.
- Fahrten sollten so geplant sein, dass sie keine Nachtfahrt im
Zug oder Bus beinhalten. Ggf. sollte das Kind dann auf anderem
Wege zum Aufenthaltsort gelangen (z.B. Flug nach England bei
geplanter Nachtfahrt der Klasse im Zug).
- Auf die Einhaltung geregelter Bettzeiten muss geachtet werden
(keine Mitternachtsparty im Zimmer des Kindes oder Jugendlichen
mit Epilepsien, ggf. im Ausnahmefall Einzelzimmer).
- Diese Beschränkungen im Tagesablauf sind nicht als Belastung
für die Gruppe zu deuten, sondern als Selbstdisziplin des Kindes
zu loben.
- Kein Alkohol
Alkohol senkt die Krampfschwelle und erhöht somit die
Anfallbereitschaft. Dies kann alleine oder in Kombination mit
anderen Risikofaktoren (z.B. Schlafentzug) zum Auftreten eines
Anfalls führen.
- Bei Jugendlichen sollte auf den Ausschank von Alkohol
verzichtet werden, zumindest müssen alternativ antialkoholische
Getränke angeboten werden.
- Schüler, die z.B. nicht von der Bowle trinken, sollten im
Verzicht auf Alkohol bestärkt und nicht belächelt werden.
- Verzicht auf Alkohol sollte nicht als Krankheitszeichen
dargelegt werden, sondern als vernünftiger Lebenswandel.
- Gleiches gilt für Drogen, die eine Wirkung auf das
Gehirn haben und somit entweder erregend und anfallsfördernd wirken
können oder aber anfallshemmend sind und bei Entzug zu Anfällen
führen können. Die Schule sollte im Kampf gegen Drogen eine
Vorbildfunktion übernehmen.
- Vereinbarung, was geschieht, wenn ein Anfall
erfolgt ist:
- In der Regel sind keine besonderen Maßnahmen notwendig und der
Aufenthalt kann fortgeführt werden.
- Bei Häufung von Anfällen oder Änderung des Anfallsmusters
sollte Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufgenommen werden.
Normalerweise empfiehlt es sich nicht, einen Arzt vor
Ort aufzusuchen, es sei denn,
- der Anfall käme nicht zum Stillstand oder
- es besteht der Verdacht auf eine akute andere Erkrankung.
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