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4.3.2 Wie können Schule und Arzt kooperieren?
Immer wieder macht man die Erfahrung, dass die
Zusammenarbeit zwischen Arzt und Schule von allen Beteiligten
gewünscht und dringend erforderlich ist. Nur der erste Schritt fällt
schwer. Dafür kann man nur Mut wünschen, denn Gewinner ist das
epilepsiekranke Kind.
Zunächst muss der Kontakt zwischen der Schule (betreuende
Lehrkraft) und dem behandelnden Arzt hergestellt werden.
Erfahrungsgemäß muss dies über die Eltern geschehen, da
- dem Lehrer/der Schulleitung der behandelnde Arzt nicht bekannt
ist,
- der Arzt seitens der Eltern schriftlich von der
Schweigepflicht entbunden werden muss.
In welcher Form der Erstkontakt und die regelmäßige
Zusammenarbeit erfolgen sollen, muss je nach Gegebenheiten geklärt
werden. Eine gute vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und
Arzt wird sicher immer gewinnbringend sein, da
- der Arzt vom Lehrer Beobachtungen (Anfallsbeschreibungen,
Leistungsschwankungen, Verhaltensänderungen unter Stress, zu
bestimmten Zeiten, in bestimmten Gruppen usw.) erfährt, mithilfe
derer er seinen Therapieplan ergänzen oder verändern kann,
- der Lehrer vom Arzt Informationen über die individuelle
Medikation und deren besondere Wirkungsweise (auch Nebenwirkungen
wie Ermüdungserscheinungen, Leistungsdefizite) sowie über
psychische Veränderungen, Betreuungsmaßnahmen (etwa im Sport- und
Werkunterricht, bei Ausflügen und Schullandheimaufenthalten) und
die Notwendigkeit von Nachteilsausgleichen erhält.
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