Epilepsie-Lehrerpaket

4. Schule zu Ende Was nun? - Ausbildung und Beruf

Zwei Jahre vor dem geplanten Schulabschluss sollten sich Jugendliche intensiv mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandersetzen.

Dabei sollten einige wichtige Fragen geklärt werden:

Die Übereinstimmung der beruflichen Wünsche mit der individuellen Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Eignung und den späteren Vermittlungschancen sind die Grundlage für die Berufswahl.

Wichtig ist zuerst die Klärung der Ausbildungsreife: Welche schulischen Basiskenntnisse (Mathe, Textverständnis, Ausdrucksweise usw.) habe ich, welche sind verbesserungswürdig. Wie sieht es mit meiner Belastbarkeit aus, schaffe ich den Acht-Stunden-Tag? Kann ich mich gut konzentrieren, ausdauernd arbeiten, mit Frustration, Kritik und Stress umgehen? Wie zuverlässig und ausdauernd bin ich? Bin ich bereit etwas zu lernen?

Sollten sich hier Defizite zeigen, kann z. B. ein Berufsgrundschuljahr, ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Abhilfe schaffen. Ansprechpartner für solche Maßnahmen ist die Arbeitsagentur.

In der zweiten Stufe ist es sinnvoll, die Berufseignung zu prüfen, also welche Berufe überhaupt in Frage kommen. Habe ich physische Einschränkungen wie extreme Fehlsichtigkeit, Allergien usw.? Ist mein Wunschberuf überhaupt mit meiner Epilepsie vereinbar?

Hier ist die DGUV Information 250-001 Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), eine große Hilfe. Dort wird anhand von Anfallsart und -häufigkeit eine Einstufung in verschiedene Gefährdungsgruppen vorgenommen und so kann beurteilt werden, ob ein spezieller Beruf geeignet, bedingt geeignet oder ungeeignet ist.

Wenn kein konkreter Berufswunsch vorliegt oder Unsicherheit wegen einer geplanten Ausbildung besteht, kann eine Eignungsabklärung (2-3 Monate) oder eine Arbeitserprobung (max. 4 Wochen) helfen, offene Fragen zu beantworten. Beide Maßnahmen müssen mithilfe eines Rehaberaters der Arbeitsagentur eingeleitet werden und finden in der Regel in einem Berufsbildungswerk (BBW) statt. Zusätzlich gibt es noch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die in der Regel 11 Monate dauern.

Betriebliche Ausbildung

Möglichkeiten, in eine betriebliche Ausbildung einzusteigen, bietet die Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Das ist ein Praktikum mit mindestens 6 Monaten Dauer, in dem fachpraktische Erfahrungen gesammelt werden und an dessen Abschluss idealerweise die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis steht.

Ist eine betriebliche, duale Regelausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen wie z.B. bbA (begleitete betriebliche Ausbildung) nicht möglich, bieten sich andere Modelle an:

kooperatives Modell:

integratives Modell:

In beiden Modellen erhalten die Auszubildenden neben der fachspezifischen Unterweisung Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern, gezielte Prüfungsvorbereitung sowie Beratung und Unterstützung bei Problemen.

Außerbetriebliche Ausbildung

Außerbetrieblich sind Ausbildungen in Berufsbildungswerken(BBW), Fortbildungszentren, Akademien oder Schulen möglich. BBWs bieten neben anerkannten Ausbildungsberufen nach regulären Ausbildungsordnungen auch besondere Ausbildungen mit reduziertem Ausbildungsumfang oder reduziertem theoretischen Inhalt an. Medizinische, psychologische, soziale und pädagogische Fachdienste und Internate mit pädagogischer Betreuung ergänzen das Angebot. Viele BBWs kooperieren mit Firmen vor Ort, so dass dort auch Betriebspraktika möglich sind.

Keine Ausbildung

Ist keine Ausbildung möglich, kann ein Jugendlicher im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“ in einem Betrieb in verschiedene Arbeitsbereiche hineinschnuppern und mithilfe eines Jobcoachs für eine passende Tätigkeit trainiert werden.

Eine andere Alternative ist eine Qualifizierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM), die sowohl in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen kann als auch in eine Beschäftigung in der Werkstatt selbst.

Für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt überfordert sind, stehen spezielle Förder- und Betreuungsstätten zur Verfügung, die sowohl eine Tagestruktur bieten als auch lebenspraktische Fähigkeiten trainieren.

Studium

Auch mit Epilepsie ist ein Studium möglich. Hilfestellung bietet eine Broschüre des Studentenwerks Studium und Behinderung (www.studentenwerke.de/de/content/studium-und-behinderung-1). Sie informiert u. a. über Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Hilfen, die genutzt werden können. Neben einer Beratung zur Auswahl des Studienfaches sollten Studierende vor der Einschreibung Kontakt zur zuständigen Behindertenvertretung der Universität oder des Studentenwerks aufnehmen.

Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA)

Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit unterstützt bei allen epilepsiebedingten Problemen und Fragen am Arbeitsplatz. Ziel ist der Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen durch spezielle Maßnahmen (z. B. Arbeitsplatzbegehung), aber auch die Empfehlung von Umschulungen und Weiterqualifizierung in schwierigen Fällen (z. B. bei medikamentös schwer einstellbaren Epilepsien).

Weitere Infos:
NEA - Netzwerk Epilepsie und Arbeit,
www.epilepsie-arbeit.de

Integrationsfachdienste (IFD)

Integrationsfachdienste werden eher selten zur Betreuung von schwerbehinderten Schulabgängern herangezogen, denn sie haben den Auftrag der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen. Dazu gehört neben Beratung und praktischer Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit auch die psychosoziale Begleitung im Betrieb und die Unterstützung und Beratung jener Betriebe, die behinderte Menschen einstellen wollen bzw. schon beschäftigen. Die Koordination der Arbeit der IFD liegt bei den Integrationsämtern.

Weitere Infos:
www.integrationsfachdienst.de

Integrationsämter

Integrationsämter sind für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zuständig, z. B. für behindertengerechte Betreuung, technische Hilfen oder Fortbildungen. Arbeitgeber können beim Integrationsamt z. B. die Finanzierung behindertengerechter Arbeits- und Ausbildungsplätzen beantragen.

Weitere Infos:
www.integrationsaemter.de

Nachteilsausgleich ( → siehe Schwerbehindertenrecht)

Nach Artikel 3 und Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lässt sich bei Vorliegen einer Behinderung ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen, Ausbildungen usw. herleiten. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und werden immer individuell vereinbart. Mögliche Formen des Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile sind z. B. Zeitverlängerungen bei Prüfungen und Klausuren, Abänderungen oder Ersatz von Teilleistungen, soweit diese kein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung sind.

Weiterführende Informationen im Buch Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis (ISBN978-3763954070)

Interessante Links zum Thema Ausbildung und Berufsfindung:
www.rehadat-bildung.de
de.jobted.com/berufe-liste
www.studentenwerke.de/de/content/online-bibliothek
www.berufe.tv